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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der 1986 AG („AWS“) vom 1. Dezember 2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der AWS und den Käufer/innen von Fahrzeugen und ergänzen den zwischen den Parteien individuell geschlossenen Kaufvertrag („Vertrag“). Die AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags.

Beim Abschluss des Vertrags bestätigt der/die Käufer/in ausdrücklich, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die jeweils gültige Version der AGB ist unter https://autoweltschweiz.com/agb verfügbar und wird dem/der Käufer/in auf ausdrücklichen Wunsch vor Vertragsabschluss in Papierform ausgehändigt.

1.Fahrzeugeigenschaft

1.1

Angaben und Abbildungen in Prospekten, Werbeschriften oder sonstigen Verkaufsunterlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken und sind unverbindlich.

1.2

Fahrzeuge werden grundsätzlich anhand von Ausstellungsmodellen oder allgemeinen Katalogabbildungen bestellt. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur, Verarbeitung oder Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Angaben in Prospekten und Preislisten wie Masse oder Messwerte sind näherungsweise und nicht verbindlich.

1.3

Der/die Käufer/in nimmt zur Kenntnis, dass bei sogenannten „EU-/EWR-Fahrzeugen“ Abweichungen in Ausstattung, technischen Merkmalen, Serviceleistungen oder Garantiebedingungen im Vergleich zu sogenannten „Schweizer Fahrzeugen“ möglich sind.

1.4

Es obliegt dem/der Käufer/in, sämtliche für ihn/sie wesentlichen Eigenschaften und Merkmale vor Vertragsabschluss zu klären und im Vertrag zu vermerken. Spätere Ansprüche aus Nicht-/Schlechterfüllung oder Irrtümern jeglicher Art werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

1.5

„EU-/EWR-Fahrzeuge“ werden mit einer Schweizer Zulassung geliefert. In der Regel verfügen sie im Herkunftsland über eine Tageszulassung. Sofern eine solche Tageszulassung erfolgt ist, beginnt die Herstellergarantie ab dem Datum dieser erstmaligen Inverkehrsetzung zu laufen.

2.Eintauschfahrzeuge

2.1

Der/die Käufer/in haftet für zutreffende und vollständige Angaben zum Eintauschfahrzeug, etwa zu Kilometerstand, Unfallschäden oder bestehenden Rechten Dritter (z.B. Leasing- oder Kreditanstalten). Es wird zugesichert, dass keine Eigentumsvorbehalte oder Ansprüche von Dritten am Eintauschfahrzeug bestehen. Das Fahrzeug erfüllt im Zustand bei der Übergabe alle Zulassungskriterien für die Inverkehrsetzung im vorgesehenen Einlösungsland und sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise und Unterlagen liegen vor.

2.2

Der Eintauschwert und der Kilometerstand beim geplanten Übergabedatum werden bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten und auf den Gesamtkaufpreis angerechnet. Sollten bei Übergabe Mängel oder Abweichungen festgestellt werden, die nicht zuvor offengelegt wurden, ist AWS berechtigt, den Eintauschwert anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Mehrkilometer werden pro 1‘000 km mit 1.0% des Neuwagenpreises verrechnet.

3.Preis und Zahlungen

3.1

Der Gesamtkaufpreis basiert auf dem bei Vertragsabschluss gültigen Schweizer Katalogpreis. Allfällige Preisänderungen, etwa durch Wechselkursänderungen oder Preisaufschläge des Herstellers, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.2

Für Lagerfahrzeuge gilt der im Vertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis bis zur Übergabe des Fahrzeugs als bindend.

3.3

Bei ausländischer Währung erfolgt die Preisberechnung auf Basis des Wechselkurses bei Vertragsabschluss. Steigt der Fahrzeugpreis aufgrund des Wechselkurses vor Übergabe des Fahrzeugs, erhöht sich der Gesamtkaufpreis entsprechend.

3.4

Zahlungen sind wie im Vertrag vereinbart und in der Rechnung festgehalten zu leisten.

3.5

Barzahlungen von CHF 15‘000.– oder mehr bedürfen eines Formulars gemäss Geldwäschereigesetz, ausgefüllt durch den Käufer.

3.6

Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen über andere Sofort-Zahlungsmittel (z.B. TWINT, Apple Pay, Google Pay) führen bei erfolgreicher Transaktion zur sofortigen Belastung des jeweiligen Zahlungsmittels und gelten als rechtlich verbindliche Bestellung. AWS behält sich vor, bestimmte Zahlungsmittel (insbesondere American Express oder Sonderkreditkarten) nicht zu akzeptieren. Vorzugsweise erfolgt die Zahlung per Banküberweisung oder in bar. Anfallende Gebühren für diese Zahlungsmittel werden dem Käufer zusätzlich verrechnet.

3.7

Bestellungen erfolgen bei Vorauskasse / Anzahlungen erst nach Zahlungseingang.

3.8

Geleistete Anzahlungen werden bei vollständiger Vertragserfüllung auf den Gesamtkaufpreis angerechnet.

3.9

Fahrzeuge ab Lager werden bei geleisteter Anzahlung für maximal 30 Kalendertage reserviert. Nach Ablauf dieser Frist ist AWS berechtigt, das Fahrzeug weiterzuverkaufen. Die geleistete Anzahlung verfällt in diesem Fall, sofern der/die Käufer/in den Vertragsabschluss zu vertreten hat. AWS behält sich ausdrücklich vor, darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen. Die Anzahlung muss angemessen sein, um die Reservierung zu rechtfertigen; AWS ist berechtigt, eine Mindestsumme zu verlangen.

4.Eigentumsvorbehalt

4.1

AWS behält das Eigentum am Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises und sämtlicher weiterer ausstehender Forderungen.

4.2

Der/die Käufer/in verpflichtet sich, bei der Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das zuständige Register mitzuwirken und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

5.Übergabe, Gefahrübergang und Verzug

5.1Übergabe und Gefahrübergang

5.1.1

Der/die Käufer/in prüft sämtliche Unterlagen (z. B. Fahrzeugbrief, Serviceheft) sowie das Fahrzeug unmittelbar bei Übergabe. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

5.1.2

Die Gefahr geht über:

  • bei Abholung des Fahrzeugs: mit Übergabe an den/die Käufer/in oder eine von ihm/ihr benannte Person,
  • bei Lieferung durch AWS: mit Übergabe an den ersten Frachtführer oder das Transportunternehmen. Eine Haftung für Verluste oder Transportschäden wird ausgeschlossen.

5.2Lieferverzug

5.2.1

Ein verbindlicher Lieferzeitpunkt kann nicht im Voraus zugesichert werden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (einschliesslich Naturkatastrophen, Streiks, Produktions- oder Logistikstörungen beim Fahrzeughersteller, Diebstahl oder vergleichbarer Ereignisse) können über mehrere Monate, in Ausnahmefällen auch längerfristig zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen, mindestens jedoch um sechs Monate. AWS informiert den/die Käufer/in nach Möglichkeit unverzüglich über solche Verzögerungen, sobald AWS davon Kenntnis erlangt hat. Der konkrete Liefer- bzw. Übergabezeitpunkt wird bei Fahrzeugverfügbarkeit einvernehmlich zwischen AWS und dem/der Käufer/in festgelegt.

5.2.2

Bei nicht lagerhaltigen Fahrzeugen, insbesondere Sonderanfertigungen, kann die Lieferzeit mehrere Monate bis zu mehreren Jahren betragen. Angaben zu Lieferterminen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden von AWS ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerung ist nur zulässig, wenn dem/der Käufer/in von AWS ein verbindlicher Liefertermin schriftlich zugesichert wurde, dieser Liefertermin um mehr als 6 Monate überschritten ist, und der/die Käufer/in AWS schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 120 Kalendertagen zur Lieferung gesetzt hat. Schadenersatzansprüche infolge Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern AWS die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

5.3Annahmeverzug

5.3.1

Befindet sich der/die Käufer/in im Annahmeverzug, gehen Nutzen und Gefahr auf ihn/sie über. Lagerkosten von CHF 50.–/Tag sowie allfällige Transport- und Zusatzkosten trägt der/die Käufer/in.

5.3.2

AWS ist berechtigt:

  • vom Vertrag zurückzutreten und die Anzahlung einzubehalten und zusätzlich 15% des Gesamtkaufpreises als Konventionalstrafe zu verlangen (soweit dieser noch nicht bezahlt ist) bzw. (soweit bereits bezahlt) einzubehalten,
  • das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen, entstandene Verluste der AWS trägt der/die Käufer/in,
  • bereits geleistete Anzahlungen mit entstandenen Kosten zu verrechnen.

5.4Zahlungsverzug

5.4.1

Der/die Käufer/in gerät automatisch in Verzug, wenn die vereinbarte Zahlungsfrist verstreicht, ohne dass die Zahlung des Gesamtkaufpreises vollständig geleistet wurde. In diesem Fall ist die AWS berechtigt, folgende Massnahmen zu ergreifen:

  • Ab dem ersten Tag des Verzugs wird ein Verzugszins von 8% p.a. auf den ausstehenden Betrag erhoben,
  • Der/die Käufer/in hat sämtliche mit der Durchsetzung der Forderung verbundene Kosten (z.B. Rechts-, Inkasso- und Verwaltungskosten) zu tragen.
5.4.2

AWS ist im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, nach ihrem Ermessen folgende Schritte zu unternehmen:

  • Die Übergabe des Fahrzeugs kann so lange verweigert werden, bis sämtliche offenen Beträge (inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren) beglichen wurden,
  • AWS kann auf Erfüllung des Vertrags bestehen und alle daraus entstehenden Schäden, inklusive Verzugszinsen und Zusatzkosten, geltend machen,
  • AWS kann eine Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen setzen. Wird der Zahlungspflicht innert dieser Frist nicht vollständig nachgekommen, ist AWS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist AWS zudem berechtigt geleistete Anzahlungen einzubehalten und eine zusätzliche Konventionalstrafe von 15% des Gesamtkaufpreises zu verlangen, oder Schadenersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, falls dieser höher ist,
  • AWS kann eine Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen setzen. Wird der Zahlungspflicht innert dieser Frist nicht vollständig nachgekommen, ist AWS berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Erzielt AWS dadurch einen niedrigeren Verkaufserlös, hat der/die Käufer/in die Differenz sowie alle entstandenen Kosten zu tragen.

6.Verrechnung

Gegenforderungen können gegen Forderungen der AWS nur aufgerechnet werden, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder von AWS ausdrücklich anerkannt wurden.

7.Haftungsbegrenzung

7.1

Die AWS haftet – unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage – ausschliesslich für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der AWS verursacht wurden.

7.2

Jegliche Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, indirekte oder mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.3

AWS haftet nicht für Schäden, die durch Drittpersonen oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ausser in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

7.4

Die Haftung für atypische, unvorhersehbare oder Folge-/Begleitschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.

8.Leasingoption

8.1

Falls ein/e Käufer/in die Finanzierung des Fahrzeugs über eine Leasingoption wünscht, arbeitet AWS mit ausgewählten Leasinggesellschaften zusammen und stellt die notwendigen Unterlagen bereit. Der Leasingvertrag wird ausschliesslich zwischen dem/der Käufer/in und der Leasinggesellschaft abgeschlossen. AWS ist weder Vertragspartei noch Vermittlerin oder Maklerin und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Abschluss, die Genehmigung oder den Inhalt des Leasingvertrags.

8.2

Der/die Käufer/in ist verpflichtet:

  • spätestens bei Vertragsabschluss, in jedem Fall aber fünf Kalendertage vor der Fälligkeit des Kaufpreises, schriftlich mitzuteilen, dass die Leasingoption in Anspruch genommen werden soll,
  • alle von der Leasinggesellschaft geforderten Unterlagen (z.B. Bonitätsnachweise, Ausweiskopien) vollständig und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, und,
  • die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag (z.B. rechtzeitige Zahlung der Leasingraten) ordnungsgemäss zu erfüllen.
8.3

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach:

  • Abschluss eines rechtsgültigen Leasingvertrags zwischen dem/der Käufer/in und der Leasinggesellschaft,
  • Bestätigung der Leasinggesellschaft, dass sämtliche Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt wurden, und,
  • Eingang allfälliger zusätzlich zu leistender Anzahlungen oder Gebühren, die im Vertrag definiert sind.
8.4

Wird die Leasingoption durch den/die Käufer/in beantragt, jedoch nicht genehmigt, bleibt der/die Käufer/in weiterhin an den Vertrag gebunden. Der Gesamtkaufpreis ist gemäss den ursprünglichen Zahlungsbedingungen zu leisten. Falls keine Finanzierung zustande kommt und der/die Käufer/in den Kaufpreis nicht in der vereinbarten Weise bezahlen kann, ist AWS berechtigt:

  • nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 7 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten,
  • eine allfällig bereits geleistete Anzahlung einzubehalten,
  • eine Konventionalstrafe von 15% des Gesamtkaufpreises sowie allfällige Kosten (z.B. Lager- oder Transportkosten) geltend zu machen, und,
  • sämtliche weitergehende Schäden in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
8.5

Bis zum Abschluss des Leasingvertrags und der vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen verbleibt das Fahrzeug im Eigentum von AWS oder der Leasinggesellschaft. Der/die Käufer/in darf das Fahrzeug nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergeben, belasten, verkaufen oder anderweitig darüber verfügen.

8.6

AWS haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen seitens der Leasinggesellschaft und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch eine verspätete Übergabe des Fahrzeugs entstehen könnten.

9.Datenbearbeitung

9.1

Der/die Käufer/in erklärt sich mit der Bearbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch AWS einverstanden, soweit dies für die Vertragsabwicklung, Bonitätsprüfung, Kundenbetreuung, Finanzierung und Marketingzwecke (z. B. Statistik, Prospekt- und Angebotsversand) erforderlich ist.

9.2

Der/die Käufer/in ermächtigt AWS ausdrücklich, personenbezogene Daten auch an Importeure und Hersteller zu übermitteln, die ihren Sitz im In- oder Ausland haben, und zu diesen Zwecken verwenden dürfen.

9.3

AWS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des/der Käufers/in in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. revDSG und/oder DSGVO) zu verarbeiten und geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen.

9.4

Der/die Käufer/in kann die Verarbeitung seiner/ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit schriftlich widerrufen. Die übrigen Erlaubnistatbestände (z.B. Datenverarbeitung für die Vertragsdurchführung) bleiben davon unberührt.

10.Vertragsabschluss

10.1

Der Vertrag gilt als rechtsgültig abgeschlossen, sofern ein Mitglied der Geschäftsleitung der AWS nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Vertrages durch den/die Käufer/in und AWS schriftlich erklärt, den Vertrag nicht eingehen zu wollen.

10.2

Im Falle eines rechtzeitigen Vertragswiderrufs durch AWS ist keine Konventionalstrafe geschuldet. Jegliche Entschädigungsansprüche des/der Käufers/in werden hiermit ausgeschlossen.

10.3

Der/die Käufer/in verzichtet unwiderruflich auf Ansprüche, die sich aus einem Rücktritt oder Widerruf von AWS ergeben könnten, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der AWS.

11.Geheimhaltung

11.1

Der/die Käufer/in verpflichtet sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die er/sie im Zusammenhang mit dem Vertrag von AWS erhält und bei denen sich die Vertraulichkeit aus den Umständen oder einer ausdrücklichen Kennzeichnung ergibt, vertraulich zu behandeln.

Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist nur insoweit zulässig, als dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. gegenüber Behörden, Versicherungen, Finanzierungsinstituten oder Beratern).

Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus für 5 Jahre, es sei denn, gesetzliche Offenlegungspflichten verlangen etwas anderes.

12.Abtretungsverbot

12.1

Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag dürfen ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AWS nicht abgetreten oder übertragen werden. Davon ausgenommen sind Abtretungen zugunsten von Leasinggesellschaften oder Finanzierungsinstituten, soweit diese der Finanzierung des Fahrzeugkaufs dienen.

12.2

Alle ohne Zustimmung vorgenommenen Abtretungen gelten als nichtig.

13.Kosten, Auslagen und Steuern

13.1

Der/die Käufer/in trägt sämtliche eigenen Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags entstehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

13.2

Steuern:

  • Sämtliche durch den Vertrag oder dessen Erfüllung anfallenden Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Umweltabgaben, Import- oder Exportsteuern) sind vom/von der Käufer/in zu tragen, soweit diese nicht ausdrücklich im Gesamtkaufpreis inbegriffen sind. Erhöhen sich die Steuersätze oder Abgaben nach Vertragsabschluss, so sind diese Mehrkosten vom/von der Käufer/in zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis zu tragen. Senkungen solcher Steuersätze oder Abgaben werden – sofern sie den Kauf oder die Lieferung betreffen – dem/der Käufer/in gutgeschrieben.
  • AWS übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für steuerliche Verpflichtungen des/der Käufers/in, insbesondere im Zusammenhang mit Luxus- oder Importfahrzeugen.

14.Mitteilungen

14.1

Mitteilungen und andere Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vertrag sind schriftlich zu übermitteln und an die im Vertrag angegebenen Adressen der Parteien zu richten. Schriftform umfasst auch Mitteilungen per E-Mail, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14.2

Mitteilungen gelten als erfolgt:

  • Eine schriftliche Mitteilung gilt als erfolgt, sobald sie von der absendenden Partei ordnungsgemäss versendet wurde, sei es elektronisch (z.B. per E-Mail) oder per Post (z.B. A-Post oder ein gleichwertiger Versanddienst).
  • Bei postalischem Versand wird vermutet, dass die Mitteilung am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist, sofern kein späterer tatsächlicher Erhalt nachgewiesen wird. Für den Nachweis des Zugangs der Mitteilung beim Empfänger ist der tatsächliche Eingangszeitpunkt beim Empfänger massgeblich.
14.3

Der/die Käufer/in ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm/ihr angegebenen Kontaktdaten korrekt und aktuell sind. Änderungen der Kontaktdaten sind AWS unverzüglich mitzuteilen.

14.4

Der Absender trägt die Beweislast für die ordnungsgemässe Zustellung und den Zugang der Mitteilung beim Empfänger.

15.Salvatorische Klausel

15.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, unvollständig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15.2

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

15.3

Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken in diesen AGB.

16.Anwendbares Recht

16.1

Diese AGB unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Verträge wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

17.Gerichtsstand

17.1

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, ist die Stadt Zürich, Schweiz.

17.2

AWS ist berechtigt, rechtliche Schritte auch am Wohn- oder Geschäftssitz des/der Käufers/in oder an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand einzuleiten.